Im Zentrum unserer gutachterlichen Tätigkeit stehen Erleben, Bedürfnisse und Anliegen des individuellen Kindes in einer bestimmten Situation. Der Schwerpunkt liegt in der Beantwortung von Fragestellungen, die Kinder im Vorschulalter betreffen. Anfragen von Behörden und Gerichten des Kantons Zürich werden bevorzugt behandelt. Gutachtenaufträge von Privatpersonen werden nicht angenommen.
Der Auftrag und die Fragestellungen werden mit den Auftraggebern sorgfältig geklärt. Auf der Basis von theoretisch und praktisch fundiertem Fachwissen sowie eines psychodynamisch-systemischen Verständnisses von Beziehungen werden Erkenntnisse gewonnen und zusammengefasst, die gestellten Fragen beantwortet und Empfehlungen zuhanden der Auftraggeber formuliert.
Die Abklärungen erfolgen im Dialog mit den Kindern und den zuständigen Erwachsenen. Das Kindeswohl, das in diesen Zusammenhängen immer eine gewichtige Rolle spielt, wird als Wechselwirkung zwischen den Bedürfnissen und Rechten des Kindes definiert.
Gutachten werden – wenn möglich – prozessorientiert durchgeführt, und der Raum für Lösungen und Veränderungen wird sorgfältig ausgelotet. Die kindlichen Erlebensweisen und Wünsche werden im Gespräch und im Spiel erkundet. Die Abklärungen werden mit Interaktionsbeobachtungen und kindbezogenen Gesprächen mit den Schlüsselpersonen des Umfeldes ergänzt. Bei Bedarf werden auch standardisierte Testinstrumente verwendet, um spezifische Fragestellungen bezüglich des Kindes zu klären.
Eine auf den Auftrag abgestimmte Kooperation im MMI sowie Intervision und Supervision stützen die Professionalität.
Kosten
Die sorgfältige Klärung des Anliegens ist kostenlos.
Bearbeitung des Auftrags: 250.-/h