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Anhörung von Kindern

Kinder und Jugendliche haben in allen Situationen, die sie betreffen, ein Recht darauf, altersentsprechend partizipieren zu können.

Ziel einer Anhörung ist es einerseits, das aktuelle Erleben eines Kindes, seine Bedürfnisse, Wünsche, Befürchtungen und Ideen zu seiner aktuellen Lebenssituation oder anstehenden Entscheidungen aufzunehmen. Zum anderen sollen dem Kind in einer Anhörung passende Informationen und Erklärungen zu seiner Situation angeboten und seine Fragen dazu diskutiert werden. Wichtig ist es, dass das Kind sich durch die Anhörung selbstwirksam und zugehörig erfährt und dass es Orientierung erhält.

Die Fachpersonen des MMI beraten Gerichtspersonen und Behördenvertreter/innen sowie Leitungspersonen von Institutionen in der Vor- und Nachbereitung von Anhörungen mit Kindern und Jugendlichen. Zudem sind Supervisionen zum Thema möglich.

Ebenso besteht das Angebot, Anhörungen zusammen mit einer Fachperson des MMI durchzuführen. Dies garantiert in der Kindesanhörung selbst sowohl eine enge Anbindung an die Entscheidungsträger, als auch die Nutzung der fachlichen Kompetenz des MMI in der Gesprächsführung und -einschätzung. In Vor- und Nachbesprechungen werden die begleiteten Anhörungen zeitnah geplant und ausgewertet.

Falls im Einzelfall sinnvoll, führt eine Fachperson des MMI im Auftrag von Behörden oder Gerichten selbst Kindesanhörungen durch. Diese besteht in der Regel aus einem Gespräch mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen. Bei jüngeren Kindern kann die Anhörung in zwei Terminen erfolgen und das Gespräch durch nonverbale Kommunikationsmittel ergänzt werden. Geschwister werden in der Regel einzeln angehört, auf eigenen Wunsch auch zusammen. In Absprache mit dem angehörten Kind dokumentieren wir die Anhörung zusammenfassend zu Händen der Auftrag gebenden Stelle.

Zu diesem Thema hat das MMI in Kooperation mit Unicef Schweiz und Liechtenstein zwei Broschüren herausgebracht: «Kindesanhörung im Zivilrecht. Information für Kinder und Jugendliche» sowie «Kindesanhörung im Zivilrecht. Leitfaden für Fachpersonen» können bei Unicef Schweiz und Liechtenstein gratis (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.

Kosten

Die sorgfältige Klärung des Anliegens ist kostenlos.
Beratung, Durchführung Anhörung: CHF 250.-/h
Supervision für Teams: CHF 250.-/h
Supervision für Einzelpersonen: CHF 200.-/h

Ihre Ansprechperson
Sabine Brunner
Psychotherapeutin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
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