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KESB und Gericht

Zur Klärung von Kindesinteressen führt das MMI im Auftrag von Behörden oder Gerichten Abklärungen durch und erstellt kinderpsychologische Gutachten.

Die Anhörung ist das Instrument, das Behörden und Gerichten zur Verfügung steht, um mit Kindern ihre Angelegenheiten in passender Weise zu erörtern.

Die Spezialist:innen des MMI bieten Beratungen zur Vor- und Nachbereitung von Anhörungen und Supervisionen zum Thema an. Sie führen in spezifischen Situationen Anhörungen stellvertretend und im Auftrag für Behörden am MMI durch.

Kinderpsychologische Gutachten

Im Zentrum unserer gutachterlichen Tätigkeit stehen Erleben, Bedürfnisse und Anliegen des individuellen Kindes in einer bestimmten Situation. Der Schwerpunkt liegt in der Beantwortung von Fragestellungen, die Kinder im Vorschulalter betreffen. Anfragen von Behörden und Gerichten des Kantons Zürich werden bevorzugt behandelt. Gutachtenaufträge von Privatpersonen werden nicht angenommen.

Der Auftrag und die Fragestellungen werden mit den Auftraggebern sorgfältig geklärt. Auf der Basis von theoretisch und praktisch fundiertem Fachwissen sowie eines psychodynamisch-systemischen Verständnisses von Beziehungen werden Erkenntnisse gewonnen und zusammengefasst, die gestellten Fragen beantwortet und Empfehlungen zuhanden der Auftraggeber formuliert.

Die Abklärungen erfolgen im Dialog mit den Kindern und den zuständigen Erwachsenen. Das Kindeswohl, das in diesen Zusammenhängen immer eine gewichtige Rolle spielt, wird als Wechselwirkung zwischen den Bedürfnissen und Rechten des Kindes definiert.

Gutachten werden – wenn möglich – prozessorientiert durchgeführt, und der Raum für Lösungen und Veränderungen wird sorgfältig ausgelotet. Die kindlichen Erlebensweisen und Wünsche werden im Gespräch und im Spiel erkundet. Die Abklärungen werden mit Interaktionsbeobachtungen und kindbezogenen Gesprächen mit den Schlüsselpersonen des Umfeldes ergänzt. Bei Bedarf werden auch standardisierte Testinstrumente verwendet, um spezifische Fragestellungen bezüglich des Kindes zu klären.

Eine auf den Auftrag abgestimmte Kooperation im MMI sowie Intervision und Supervision stützen die Professionalität.

Kosten

Die sorgfältige Klärung des Anliegens ist kostenlos.
Bearbeitung des Auftrages: 250.-/h

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Anhörungen

Kinder und Jugendliche haben in allen Situationen, die sie betreffen, ein Recht darauf, altersentsprechend partizipieren zu können.

Ziel einer Anhörung ist es einerseits, das aktuelle Erleben eines Kindes, seine Bedürfnisse, Wünsche, Befürchtungen und Ideen zu seiner aktuellen Lebenssituation oder anstehenden Entscheidungen aufzunehmen. Zum anderen sollen dem Kind in einer Anhörung passende Informationen und Erklärungen zu seiner Situation angeboten und seine Fragen dazu diskutiert werden. Wichtig ist es, dass das Kind sich durch die Anhörung selbstwirksam und zugehörig erfährt und dass es Orientierung erhält.

Die Fachpersonen des MMI beraten Gerichtspersonen und Behördenvertreter/innen sowie Leitungspersonen von Institutionen in der Vor- und Nachbereitung von Anhörungen mit Kindern und Jugendlichen. Zudem sind Supervisionen zum Thema möglich.

Ebenso besteht das Angebot, Anhörungen zusammen mit einer Fachperson des MMI durchzuführen. Dies garantiert in der Kindesanhörung selbst sowohl eine enge Anbindung an die Entscheidungsträger, als auch die Nutzung der fachlichen Kompetenz des MMI in der Gesprächsführung und -einschätzung. In Vor- und Nachbesprechungen werden die begleiteten Anhörungen zeitnah geplant und ausgewertet.

Falls im Einzelfall sinnvoll, führt eine Fachperson des MMI im Auftrag von Behörden oder Gerichten selbst Kindesanhörungen durch. Diese besteht in der Regel aus einem Gespräch mit dem Kind oder dem/der Jugendlichen. Bei jüngeren Kindern kann die Anhörung in zwei Terminen erfolgen und das Gespräch durch nonverbale Kommunikationsmittel ergänzt werden. Geschwister werden in der Regel einzeln angehört, auf eigenen Wunsch auch zusammen. In Absprache mit dem angehörten Kind dokumentieren wir die Anhörung zusammenfassend zu Händen der Auftrag gebenden Stelle.

Zu diesem Thema hat das MMI in Kooperation mit Unicef Schweiz und Liechtenstein zwei Broschüren herausgebracht: «Kindesanhörung im Zivilrecht. Information für Kinder und Jugendliche» sowie «Kindesanhörung im Zivilrecht. Leitfaden für Fachpersonen» können bei Unicef Schweiz und Liechtenstein gratis (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.

Kosten

Die sorgfältige Klärung des Anliegens ist kostenlos.
Beratung, Durchführung Anhörung: CHF 250.-/h
Supervision für Teams: CHF 250.-/h
Supervision für Einzelpersonen: CHF 200.-/h

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Expertisen

Bei speziellen Fragen von Behörden und Gerichten in Bezug auf junge Kinder kann das MMI eine Expertise erstellen oder eine Beratung anbieten.

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